Hinweisgeberschutz
interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
Vertrauen
Unsere Kunden vertrauen uns ihre wichtigsten Informationen und Geheimnisse an. Wir sorgen dafür, dass es Geheimnisse bleiben.
Seit 15. Juni 2023 sind wir Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz für unsere Kunden. Gerne auch für Sie.
Wir bieten Vertrauenskanäle. Verlässlich und sicher.
Online-Portal
Unser Online-Portal ist der sicherste Weg. Mit einer Schlüssellänge von 4.096 Bit für die Datenübertragung liegen wir weit über dem internationalen Sicherheitsstandard.
Zugleich ist dieser Weg der „unpersönlichste“, da es keinerlei persönlichen Kontakt gibt. Die Kommunikation erfolgt vollkommen ohne Cookies, Blindgrafiken und ähnliche Verfolgungstricks.
Telefon
Gern nehmen unsere speziell geschulten und im Datenschutz erfahrenen Berater Hinweise per Telefon entgegen. Der Anrufer selbst entscheidet, ob das Gespräch für Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden darf.
In der Regel stehen wir montags bis freitags außer an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Sie wünschen sich andere Zeiten? Dann sprechen Sie uns an.
Brief
Über ein besonders gesichertes Verfahren nehmen wir auch Hinweise per Brief an. Hiermit gewährleisten wir, dass unberechtigte Dritte nicht in den Besitz von Informationen kommen.
Die Unterlagen werden von uns gesichert aufbewahrt. Details erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Persönliches Gespräch
Das persönliche Gespräch bieten wir allen Kunden an, mit denen wir einen bestehenden Vertrag haben, der eine Vor-Ort-Komponente enthält.
Der Ort, an dem das Gespräch stattfinden soll, legt der Hinweisgeber fest. Ausgeschlossen sind aus rechtlichen Gründen private Räumlichkeiten des Hinweisgebers.
Auch wenn wir persönlich nicht davon überzeugt sind, dass E-Mails den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen, bieten wir diesen Kanal auf ausdrücklichen Kundenwunsch an.
Zur Übermittlung per E-Mail ist eine Verschlüsselung zwingend erforderlich.
Leistungsumfang
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Online-Portal
Unser Online-Portal bildet die ideale Grundlage für die Bearbeitung der abgebenen Hinweise. Basierend auf unserer eigenentwickelten Compliance Expert Suite bieten wir Ihnen ein modernes Tool mit umfassenden Bearbeitungstmöglichkeiten unter höchsten Sicherheitsstandards.
Und das Beste: auch wenn Sie mit uns mal nicht mehr zusammenarbeiten, bleibt Ihnen der Zugriff auf Ihre Daten erhalten. Wenn Sie wollen.
Prüfung der Anwendbarkeit
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt die Prüfung des Anwendungsbereichs der abgegebenen Hinweise vor.
Bei dieser komplexen Aufgabe unterstützt Sie unser Expertenteam, das über jahrelange Erfahrung bei der Umsetzung von Normen und Gesetzen verfügt.
Zur Prüfung der Anwendbarkeit gehört auch die Kommunikation mit dem Hinweisgeber.
Die Dokumentation erfolgt in unserm Online-Portal.
Annahme über weitere Meldekanäle
Wir übernehmen für Sie die Annahme von Hinweisen auf anderen Meldekanälen. Damit schaffen wir für den Hinweisgeber die höchste Vertrauensstufe.
Die Dokumentation erfolgt unabhängig vom gewählten Meldeweg in unserem Online-Portal, so dass Sie jederzeit den Überblick über die eingegangenen Hinweise und ihren Bearbeitungsstand behalten.
Unsere Preisliste
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Bereitstellung Online-Portal
pro Monat ab
Prüfung der Anwendbarkeit
pro Fall
Annahme über weitere Meldekanäle pro Fall
Alle Preise zzgl. ges. Mehrwertsteuer.