Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in der EU. Doch trifft sie auch auf Ihr Unternehmen zu? Finden Sie es jetzt heraus – mit unserem kostenlosen Quick Check!
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der EU. Ihr Ziel: Eine einheitliche und höhere Cybersicherheitsstufe für Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren.
Durch die neuen Regelungen steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten erheblich. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, drohen hohe Bußgelder und Haftungsrisiken.
Aber: Nicht jedes Unternehmen fällt unter die Richtlinie. Prüfen Sie jetzt mit unserem Quick Check, ob Sie betroffen sind!
Die NIS-2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger. Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen fallen nun auch mittelständische Unternehmen in essenziellen Branchen wie Energie, Transport, Gesundheit und digitale Dienste unter die neuen Vorgaben. Unternehmen müssen prüfen, ob sie unter die erweiterten Regelungen fallen und entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Dazu gehören ein effektives Risikomanagement, regelmäßige Sicherheitsaudits sowie Notfallpläne zur Abwehr von Cyberangriffen. Ein reaktiver Ansatz reicht nicht mehr aus – die Richtlinie fordert präventive Maßnahmen, um Sicherheitsvorfälle zu vermeiden.
Sicherheitsvorfälle müssen schneller und detaillierter gemeldet werden. Unternehmen sind verpflichtet, binnen 24 Stunden eine erste Meldung an die zuständigen Behörden zu übermitteln und innerhalb von 72 Stunden eine genauere Analyse nachzureichen. Die Kommunikation mit Kunden und Partnern über mögliche Risiken wird ebenfalls stärker reguliert.
Bei Verstößen drohen drastische Strafen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Erstmals sieht die Richtlinie auch eine persönliche Haftung für Geschäftsführer und Vorstände vor, falls Cybersicherheitsmaßnahmen unzureichend umgesetzt wurden. Damit steigt der Druck auf Unternehmen, NIS-2 ernst zu nehmen und frühzeitig zu handeln.
Falls Sie unsicher sind oder eine detaillierte Analyse wünschen, stehen unsere IT-Sicherheitsexperten bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Cybersicherheitsstrategie optimieren!
Nathalie Jarmus
Junior Consultant Datenschutz & Hinweisgeberschutz