Sind Sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Jetzt mit dem ITM Quick Check in wenigen Minuten prüfen!

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in der EU. Doch trifft sie auch auf Ihr Unternehmen zu? Finden Sie es jetzt heraus – mit unserem kostenlosen Quick Check!

  • Schnell & unkompliziert: Beantworten Sie ein paar gezielte Fragen und erhalten Sie sofort eine Einschätzung.
  • Rechtliche Klarheit: Erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Sie handeln müssen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Individuelle Handlungsempfehlung: Auf Wunsch unterstützen unsere IT-Sicherheitsexperten Sie mit einem maßgeschneiderten Fahrplan.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Mehr Cybersicherheit – höhere Anforderungen für Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der EU. Ihr Ziel: Eine einheitliche und höhere Cybersicherheitsstufe für Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren.

Durch die neuen Regelungen steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten erheblich. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, drohen hohe Bußgelder und Haftungsrisiken.

Aber: Nicht jedes Unternehmen fällt unter die Richtlinie. Prüfen Sie jetzt mit unserem Quick Check, ob Sie betroffen sind!

Was regelt die NIS-2-Richtlinie konkret?

Erweiterter Geltungsbereich

Die NIS-2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger. Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen fallen nun auch mittelständische Unternehmen in essenziellen Branchen wie Energie, Transport, Gesundheit und digitale Dienste unter die neuen Vorgaben. Unternehmen müssen prüfen, ob sie unter die erweiterten Regelungen fallen und entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Höhere Sicherheitsanforderungen

Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Dazu gehören ein effektives Risikomanagement, regelmäßige Sicherheitsaudits sowie Notfallpläne zur Abwehr von Cyberangriffen. Ein reaktiver Ansatz reicht nicht mehr aus – die Richtlinie fordert präventive Maßnahmen, um Sicherheitsvorfälle zu vermeiden.

Strengere Meldepflichten

Sicherheitsvorfälle müssen schneller und detaillierter gemeldet werden. Unternehmen sind verpflichtet, binnen 24 Stunden eine erste Meldung an die zuständigen Behörden zu übermitteln und innerhalb von 72 Stunden eine genauere Analyse nachzureichen. Die Kommunikation mit Kunden und Partnern über mögliche Risiken wird ebenfalls stärker reguliert.

Härtere Sanktionen und persönliche Haftung

Bei Verstößen drohen drastische Strafen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Erstmals sieht die Richtlinie auch eine persönliche Haftung für Geschäftsführer und Vorstände vor, falls Cybersicherheitsmaßnahmen unzureichend umgesetzt wurden. Damit steigt der Druck auf Unternehmen, NIS-2 ernst zu nehmen und frühzeitig zu handeln.

Welche Folgen hat eine Nichteinhaltung der Richtlinie?

Hohe Bußgelder und finanzielle Risiken

Unternehmen, die die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie ignorieren, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zusätzlich können Cyberangriffe ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.

Reputationsverlust und Vertrauensverlust bei Kunden

Ein mangelnder Schutz sensibler Daten kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig schädigen. Unternehmen, die Sicherheitsvorfälle nicht ordnungsgemäß melden oder verhindern, riskieren negative Schlagzeilen und einen erheblichen Imageverlust. Dies kann langfristig zu Kundenabwanderung und Umsatzrückgängen führen.

Persönliche Haftung für Geschäftsführer und Vorstände

Erstmals können Führungskräfte persönlich für Versäumnisse im Bereich Cybersicherheit belangt werden. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder Missachtung der Meldepflichten können zu rechtlichen Konsequenzen für das Management führen. Damit erhöht sich der Druck auf Entscheider, NIS-2-Compliance aktiv umzusetzen.

Noch Fragen? Wir helfen weiter!

Falls Sie unsicher sind oder eine detaillierte Analyse wünschen, stehen unsere IT-Sicherheitsexperten bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Cybersicherheitsstrategie optimieren!

 

Nathalie Jarmus

Junior Consultant Datenschutz & Hinweisgeberschutz