Der Bereich des Hinweisgeberschutzes unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für ein internes Meldesystem. Wir bieten ein umfassendes Online-Hinweisgebersystem in Verbindung mit einer unabhängigen internen Meldestelle an, das es Unternehmen ermöglicht, den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen.
Dieses System schützt Hinweisgeber und ermöglicht eine vertrauliche und sichere Meldung von Missständen oder Fehlverhalten, wodurch Unternehmen rechtlichen Anforderungen entsprechen und interne Probleme effektiv angehen können.
Unser Online-Portal ist der sicherste Weg. Mit einer Schlüssellänge von 4.096 Bit für die Datenübertragung liegen wir weit über dem internationalen Sicherheitsstandard.
Zugleich ist dieser Weg der „unpersönlichste“, da es keinerlei persönlichen Kontakt gibt. Die Kommunikation erfolgt vollkommen ohne Cookies, Blindgrafiken und ähnliche Verfolgungstricks.
Gern nehmen unsere speziell geschulten und im Datenschutz erfahrenen Berater Hinweise per Telefon entgegen. Der Anrufer selbst entscheidet, ob das Gespräch für Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden darf.
In der Regel stehen wir montags bis freitags außer an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Sie wünschen sich andere Zeiten? Dann sprechen Sie uns an.
Unser Online-Portal ist der sicherste Weg. Mit einer Schlüssellänge von 4.096 Bit für die Datenübertragung liegen wir weit über dem internationalen Sicherheitsstandard.
Zugleich ist dieser Weg der „unpersönlichste“, da es keinerlei persönlichen Kontakt gibt. Die Kommunikation erfolgt vollkommen ohne Cookies, Blindgrafiken und ähnliche Verfolgungstricks.
Gern nehmen unsere speziell geschulten und im Datenschutz erfahrenen Berater Hinweise per Telefon entgegen. Der Anrufer selbst entscheidet, ob das Gespräch für Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden darf.
In der Regel stehen wir montags bis freitags außer an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Sie wünschen sich andere Zeiten? Dann sprechen Sie uns an.
Auch wenn wir persönlich nicht davon überzeugt sind, dass E-Mails den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen, bieten wir diesen Kanal auf ausdrücklichen Kundenwunsch an.
Zur Übermittlung per E-Mail ist eine Verschlüsselung zwingend erforderlich.
Unser System hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen für die Einführung einer internen Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu erfüllen. Dies schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt für Compliance.
Mit unserem Service kann die Prüfung des Anwendungsbereichs ausgelagert werden. Wir übernehmen die Analyse, ob ein Hinweis in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt, was den internen Aufwand reduziert und die Effizienz steigert.
Wir bieten unterschiedliche Meldekanäle an, um den Hinweisgebern mehrere Optionen zur Verfügung zu stellen. Neben dem Online-Portal können Meldungen auch über Telefon, persönliche Zusammenkünfte, Brief oder E-Mail eingereicht werden.
Nathalie Jarmus
Junior Consultant Datenschutz & Hinweisgeberschutz