Sicherer Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen

Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und bieten Sie Ihren Mitarbeitern sichere und vertrauliche Meldewege

Der Bereich des Hinweisgeberschutzes unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für ein internes Meldesystem. Wir bieten ein umfassendes Online-Hinweisgebersystem in Verbindung mit einer unabhängigen internen Meldestelle an, das es Unternehmen ermöglicht, den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen.

Dieses System schützt Hinweisgeber und ermöglicht eine vertrauliche und sichere Meldung von Missständen oder Fehlverhalten, wodurch Unternehmen rechtlichen Anforderungen entsprechen und interne Probleme effektiv angehen können.

Wir bieten Vertrauenskanäle.

Verlässlich und sicher.

Online-Portal

Unser Online-Portal ist der sicherste Weg. Mit einer Schlüssellänge von 4.096 Bit für die Datenübertragung liegen wir weit über dem internationalen Sicherheitsstandard.

Zugleich ist dieser Weg der „unpersönlichste“, da es keinerlei persönlichen Kontakt gibt. Die Kommunikation erfolgt vollkommen ohne Cookies, Blindgrafiken und ähnliche Verfolgungstricks.

Telefon

Gern nehmen unsere speziell geschulten und im Datenschutz erfahrenen Berater Hinweise per Telefon entgegen. Der Anrufer selbst entscheidet, ob das Gespräch für Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden darf.

In der Regel stehen wir montags bis freitags außer an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Sie wünschen sich andere Zeiten? Dann sprechen Sie uns an.

Brief

Unser Online-Portal ist der sicherste Weg. Mit einer Schlüssellänge von 4.096 Bit für die Datenübertragung liegen wir weit über dem internationalen Sicherheitsstandard.

Zugleich ist dieser Weg der „unpersönlichste“, da es keinerlei persönlichen Kontakt gibt. Die Kommunikation erfolgt vollkommen ohne Cookies, Blindgrafiken und ähnliche Verfolgungstricks.

Persönliches Gespräch

Gern nehmen unsere speziell geschulten und im Datenschutz erfahrenen Berater Hinweise per Telefon entgegen. Der Anrufer selbst entscheidet, ob das Gespräch für Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden darf.

In der Regel stehen wir montags bis freitags außer an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Sie wünschen sich andere Zeiten? Dann sprechen Sie uns an.

E-Mail

Auch wenn wir persönlich nicht davon überzeugt sind, dass E-Mails den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen, bieten wir diesen Kanal auf ausdrücklichen Kundenwunsch an.

Zur Übermittlung per E-Mail ist eine Verschlüsselung zwingend erforderlich.

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Unser System hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen für die Einführung einer internen Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu erfüllen. Dies schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt für Compliance.

Auslagerung der Prüfungsaufgaben

Mit unserem Service kann die Prüfung des Anwendungsbereichs ausgelagert werden. Wir übernehmen die Analyse, ob ein Hinweis in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt, was den internen Aufwand reduziert und die Effizienz steigert.

Vielfältige
Meldewege

Wir bieten unterschiedliche Meldekanäle an, um den Hinweisgebern mehrere Optionen zur Verfügung zu stellen. Neben dem Online-Portal können Meldungen auch über Telefon, persönliche Zusammenkünfte, Brief oder E-Mail eingereicht werden.

Unsere Leistungen im Überblick

Online-Hinweisgebersystem

Bereitstellung eines benutzerfreundlichen Onlineportals, über das Hinweisgeber ihre Meldungen anonym, pseudonym oder namentlich abgeben können. Das System führt die meldende Person durch den Prozess mit gezielten Fragen und detaillierten Erklärungen

Prüfung des Anwendungsbereichs

Durchführung der rechtlichen Prüfung, ob ein Hinweis den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Diese Prüfung stellt sicher, dass nur die relevanten Meldungen in den Schutzbereich fallen und gesetzeskonform verarbeitet werden.

Weitere Meldekanäle

Einrichtung und Verwaltung zusätzlicher Meldekanäle wie Telefon, persönliche Treffen, Brief und E-Mail. Diese zusätzlichen Optionen bieten den Hinweisgebern verschiedene Wege, um sicher und bequem Hinweise zu melden.

Unser Ablauf

Schritt 1
Bereitstellung Onlineportal
Im ersten Schritt wird das Onlineportal für die Meldung von Hinweisen implementiert. Die meldende Person wird durch ein strukturiertes Verfahren geführt, um ihre Informationen zu erfassen.
Schritt 1
Schritt 2
Prüfung Anwendungsbereich
Im zweiten Schritt wird überprüft, ob die eingereichte Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Dabei wird sichergestellt, dass nur relevante Meldungen im rechtlichen Schutzbereich verarbeitet werden.
Schritt 2
Schritt 3
Annahme über weitere Meldekanäle
Im dritten Schritt werden zusätzliche Meldekanäle für die Einreichung von Hinweisen bereitgestellt und verwaltet. In den Prozess werden Optionen wie Telefon, persönliche Treffen, Brief und E-Mail integriert.
Schritt 3

Das sagen unsere Kunden:

Ihr Ansprechpartner

Nathalie Jarmus

Junior Consultant Datenschutz & Hinweisgeberschutz